Reise des Gartenbauvereins nach Holland im April 2014

Tulpenblüte 2014, Keukenhof, Holland
Tulpenblüte 2014, Keukenhof, Holland

Der Gartenbauverein Eugenbach reiste vom 22. bis 25.04.2014 zur Tulpenblüte nach Holland. Georg Nirschl, erster Vorsitzender, gab mir die Erlaubnis, Ihnen diesen Bericht über eine erlebnisreiche Reise zur Verfügung zu stellen. Lesen und träumen Sie sich hier nach Holland:

Reise zur Tulpenblüte nach Holland wurde zum Erlebnis

Zu keiner Jahreszeit zeigt sich das holländische Land so farbenprächtig wie zur Hauptblütezeit der Tulpen. Deshalb organisierte der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins, Georg Nirschl, vor kurzem eine fünftägige Ausflugsreise dorthin. Nicht nur Gartenfreunde aus Eugenbach, sondern auch weitere Gartenbauvereinsmitglieder aus dem Landkreis Landshut nahmen an dieser interessanten und erlebnisreichen Reise teil, die mit vielen weiteren Programmpunkten gespickt war.

Keukenhof und Noordwijk aan Zee

Sattgrüne Weidelandschaften so weit das Auge reicht, typische holländische Dörfer und Häuser, verzweigte Wasserläufe, Windmühlen und viel Interessantes mehr konnte man bereits bei der Anreise und auch am Rückreisetag durch die Niederlande sehen. Gut untergebracht in einem Hotel, das inmitten von blühenden Tulpenfeldern lag, ging es am zweiten Tag in die 32 Hektar große Gartenanlage, in der Nähe des südholländischen Örtchens Lisse zum größten Blumenpark der Welt, dem Keukenhof. Für die Reiseteilnehmer ist dieser Park mit seinen über 7 Millionen blühenden Tulpen und seiner sonstigen Bepflanzung mit 2500 Bäumen ein unvergessliches Erlebnis. Die fantasievoll gestalteten Gärten und vier Pavillons zeigten neben der Tulpenblüte auch eine eindrucksvolle Kollektion von Hyazinthen, Narzissen, Orchideen, Rosen, Nelken, Iris, Lilien und vielen anderen Blumen, deren Farbenpracht und Duft den Besucher völlig überwältigte. Farbenprächtige Azaleenhecken und vielfältige Wasserspiele waren ein weiterer Augenschmaus und Anziehungspunkt.

Der Spätnachmittag wurde zu einem Abstecher nach Noordwijk aan Zee genutzt. Als Seebad kennzeichnet diesen Ort ein breiter, 13 Kilometer langer schöner Nordseestrand, sowie ein großes Dünengebiet. Einige der Reiseteilnehmer nutzten dann auch die Gelegenheit, zwischen den Sanddünen und entlang des Nordmeerstrandes zu einem Spaziergang.

Amsterdam

Zeitig früh am nächsten Tag machte sich die Reisegruppe auf in die niederländische Hauptstadt Amsterdam. Bei einer sehr informativen Stadtrundfahrt mit Führung erfuhren die Teilnehmer vieles über die Sehenswürdigkeiten und Highlights dieser ca. 800.000 Einwohner zählenden Großstadt. Zahllose Brücken, Hausboote und tausende von Fahrrädern fallen einem bei der Rundfahrt sofort ins Auge. Beschrieben wurde auch der königliche Palast und viele andere Baudenkmäler.
Ein absolutes Muss in Amsterdam ist eine Grachtenfahrt. Während der 70-minütigen Schifffahrt entlang der Hauptwege der insgesamt 165 Grachten, erlebte man das „Venedig des Nordens“ vom Wasser aus.

Gouda und Volendam

Weiter führte die Hollandreise der Gartenfreunde am vierten Tag zum Käsemarkt nach Gouda, bekannt für seinen typisch holländischen Käse, der in den Sommermonaten jeden Donnerstag vor dem Rathaus der Stadt und dem Käsewaage-Gebäude stattfindet.. Spannend war bei einem Rundgang durch den Markt mitzuerleben, wie hier noch traditionell per Handschlag über den Preis des Käses verhandelt wird.
Wer Holland sehen will, wo es am schönsten ist, muss auch, wie es die Reisegruppe tat, nach Volendam, ein typisches holländisches Fischerdorf. Die charakteristischen Häuschen, die Grachten und die kleinen Zugbrücken, so wie die zahlreichen kleinen Läden in ihrer malerischen Lage am Ijsselmeer, boten eine Atmoshpäre der Romantik und der Gemütlichkeit. Viel zu schnell verging die Zeit, hätte man dort doch noch viel länger verweilen können. Es stand an diesem Ausflugstag, der auch ganztägig mit einer Führung stattfand, noch ein Abstecher nach Zaanse Schans an. Die „ Zaanse Schans“ ist ein unter Denkmalschutz stehendes Freilichtmuseum, das unweit nördlich von Amsterdam liegt. Das Umfeld dieses Ortes besteht aus authentischen Häusern, einem Käse- und Milchladen, einem Lebensmittelladen und vor allem auch einige Windmühlen, die noch im Einsatz sind. Ein besonderes Erlebnis war, dass man hier den Holzschuhmachern bei der Herstellung dieser begehrten Objekte über die Schulter schauen durfte.

Heimreise

Am fünften Tag trat die Reisegruppe gut gelaunt und erfüllt mit wunderschönen Eindrücken aus den Niederlanden, die Heimreise an. Spät am Abend erreichten die „Gartler“ nach mehrmaligen Rastpausen, zwischendurch auch mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen verwöhnt, zwar müde aber zufrieden ihren Ausgangsort.

(Autor: Georg Nirschl, 1. Vorsitzender Gartenbauverein Eugenbach)

Was haben Sie erlebt?

Waren Sie auch schon einmal an diesen Orten in Holland? Was haben Sie erlebt? Oder waren Sie gar bei dieser Reise dabei? Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in unseren Kommentaren!

 

Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 4 – Prävention und das „Dach“

Haltestellenschild (Foto: pixabay)
Haltestellenschild (Foto: pixabay)

Was wird sonst noch für die Sicherheit gemacht? Welche Präventions-Maßnahmen gibt es?

Schulungen, Schülerlotsen, Haltestellen

Seit dem 10.09.2008 sind nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für alle Berufskraftfahrer Weiterbildungen vorgeschrieben. Es sind innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden zu absolvieren, aufgeteilt in 5 mal 7 Stunden zu fünf verschiedenen Themen.
Fahrsicherheitstrainings bieten verschiedene Organisationen an. Die Fahrer üben und lernen Bremsen auf glattem Untergrund, Ausweichen von plötzlich auftretenden Objekten und erhalten Infos zur Fahrzeugtechnik und Fahrphysik.
Von unserem Verband (LBO Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V.) bekommen wir Busunternehmer immer vielfältige Informationen und Angebote zu Schulungen. Auch wir konnten uns schon auf einem Seminar zu Lenk- und Ruhezeiten ausführlich informieren. Sollte es einmal zu einem Notfall kommen, was wir alle nicht hoffen, steht uns ein professionelles Krisenmanagement zur Verfügung.
Wir bieten auch „unseren“ Schulen eine praktische Schulbuseinweisung an. So sind wir am 24.06.2014 mit einem Bus an der Grundschule Altdorf. Richard Petz jun. zeigt den Kindern der ersten Klasse z. B. das richtige Ein- und Aussteigen und wie sie sich im Bus verhalten sollen.
Bei vielen Schulen gibt es Schülerlotsen. Auch Schulbusbegleiter werden gelegentlich eingesetzt, vor allem aber bei Kindergartenkindern.
Besonders gefährliche Haltestellen sind auch besonders gekennzeichnet. Man erkennt sie an dem gelben Aufkleber mit dem roten Rand, der an der Haltestellenstange befestigt ist. Der Busfahrer muss hier die Warnblinkanlage einschalten. Beim Anfahren an die Haltestelle ist das Überholen des Busses verboten, wenn der Bus hält, darf nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt ebenso für den Gegenverkehr.

Das „Dach“

Jetzt denken Sie sich bitte einen Tempel mit unseren vier Säulen. Damit alles zusammenhält, ist ein gutes Dach wichtig. Doch was könnte das sein, das alle Bereiche überspannt? Richtig! Die Fahrgäste und die anderen Verkehrsteilnehmer spielen eine große Rolle. Auch dem Busfahrer macht es mehr Spaß, wenn freundliche und nette Fahrgäste mitfahren. Störende, randalierende oder gewalttätige Fahrgäste gefährden die Sicherheit!
Außerdem ist es wichtig, dass andere Verkehrsteilnehmer sich verkehrsgerecht verhalten. Dazu gehört, auf den Bus Rücksicht zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der Bus von der Haltestelle wegfährt. Der Bus hat natürlich nicht die Beschleunigung eines Sportwagens, ist aber auch nicht langsam. Bitte stellen Sie sich doch vor, die ganzen Schulkinder oder Werksarbeiter würden mit PKW’s befördert. Dann wäre statt eines großen Busses plötzlich eine Kolonne von 50 Autos vor Ihnen. Ist Ihnen das lieber?

Fazit

Es sind viele Maßnahmen notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es reicht auch nicht aus, eine Schulung zu besuchen und sich anschließend darauf auszuruhen. Man muss immer auf dem Laufenden bleiben.
Dies ist der vierte und letzte Teil der Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit“.

Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 3 – Der Omnibus

Anzeige der Bremskräfte links und rechts bei der HU bzw. SP
Anzeige der Bremskräfte links und rechts bei der HU bzw. SP

Welche Anforderungen gibt es an die Bussicherheit und mit welchen Sicherheitseinrichtungen ist der Omnibus ausgestattet?

Die Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge sind vor allem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auch die BOKraft gibt einige Richtlinien vor.

Die Anforderungen der StVZO an den Omnibus

– Die Busabmessungen schreiben die Breite, Höhe, Länge eines Fahrzeuges vor. Alle Omnibusse dürfen max. 2,55m breit und max. 4,00m hoch sein. Ein zweiachsiger Bus z. B. darf max. 13,50m lang sein. Nur zur Gepäckbeförderung sind Anhänger erlaubt.
– Das zulässige Höchstgewicht bei einem Omnibus mit zwei Achsen ist max. 18t, bei drei Achsen max. 24t.
– Im Bus dürfen nicht mehr Fahrgästen befördert werden, als Sitz- und Stehplätze zugelassen sind.
– Die Reifen müssen eine Profiltiefe in ihren „Hauptrillen“ von mind. 1,6mm haben; nachgeschnittene Reifen sind nur an Achsen mit Zwillingsbereifung oder an Vorlauf- oder Nachlaufachsen zulässig.
– Die Motorleistung muss zum zulässigen Gesamtgewicht passen.
– Bei bis zu 26 Fahrgastplätzen ist eine Tür nötig, bei mehr als 26 Fahrgastplätzen müssen zwei Türen vorhanden sein. Türen sollen so beschaffen sein, dass sie keine störenden Geräusche machen und sich unbeabsichtigt nicht selbständig öffnen.
Notausstiege sind an jeder Längsseite zu versehen und jeweils innen und außen am Fahrzeug gekennzeichnet. Die Einrichtungen zum Öffnen der Notausstiege (dazu gehören auch Dachluken) und der Betriebstüren müssen gekennzeichnet und ständig betriebsbereit sein; Betriebsanweisungen sind dort bzw. in der Nähe unterzubringen.
Notfallausrüstung: Mindestens ein Feuerlöscher ist in den Bussen vorgeschrieben, in Doppeldeckern sogar zwei Stück. Die Feuerlöscher werden einmal im Jahr auf Gebrauchsfähigkeit geprüft. Zur weiteren Notfallausrüstung gehören zwei Verbandskästen, ein Warndreieck, eine Warnleuchte, eine windsichere Handlampe, ein Unterlegkeil sowie eine Warnweste für jeden Busfahrer. Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen.
Blinkleuchten: Zwei zusätzliche Blinkleuchten an den Fahrzeuglängsseiten im vorderen Drittel. Bei Bussen für die Schülerbeförderung zusätzlich zwei Blinkleuchten an der Rückseite so weit oben und so weit außen wie möglich.
– Omnibusse müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein und somit kann der Bus nur max. 100 km/h fahren
Ausstattung allgemein
Sicherer Halt auf den Sitzen, das Fahrzeug muss leicht und sicher zu bedienen sein, für den Busfahrer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein, elektrische Innenbeleuchtung, Trittstufen nicht höher als 40 cm und rutschfester Boden.
Sicherheitsgurte
Die Ausrüstungspflicht gilt für alle Reisebusse ab Erstzulassung 01.10.1999. Für weitere Informationen lesen Sie meinen ausführlichen Blogbeitrag.

Regelmäßige Untersuchungen beim Omnibus

Die Hauptuntersuchung (HU) wird beim Bus jährlich vorgenommen. Diese geben wir beim KÜS in Auftrag. Video…

Daneben müssen Omnibusse zu einer Sicherheitsprüfung (SP). Dabei werden überprüft:
• Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
• Lenkung
• Reifen, Räder
• Bremsanlage
• Schließkräfte an fremdkraftbetätigten Türen

Die SP entfällt im ersten Jahr bei neuen Kraftomnibussen. Im zweiten und dritten Jahr wird alle Jahre einmal (jeweils 6 Monate nach der HU) die SP durchgeführt. Vier Jahre nach der Erstzulassung wird drei Mal jährlich geprüft, und zwar 3, 6 und 9 Monate nach der HU.

Wir sind eine von der Kfz-Innung anerkannte SP-Werkstatt und Richard Petz jun. führt alle SP an unseren eigenen Bussen selbst durch.

Drei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme

Das Antiblockiersystem (ABS) verhindert beim Bremsen das Blockieren der Räder. Der Bus (genauso wie beim Auto) bleibt besser in der Spur und lässt sich noch lenken. Diese Ausrüstung ist seit 01.01.1992 Pflicht. Die Antriebsschlupfregelung (ASR) verhindert das Durchdrehen der Räder bei z. B. Glätte. Der Retarder ist eine Dauerbremse, die als Zusatzbremse zur Fußbremse (wirkt auf die Räder) auf das Getriebe wirkt.

Digitales Kontrollgerät

Seit dem 01.05.2006 müssen Busse mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet sein. Dazu braucht das Unternehmen eine Unternehmerkarte. Jeder Fahrer darf nur eine Fahrerkarte haben. Die analogen Fahrtenschreiber mit der Tachoscheibe waren leichter zu manipulieren. Durch die digitalen Kontrollgeräte ist eine effektivere Kontrolle möglich und der Umgang für Fahrer und Unternehmen einfacher.

Fazit

Eine gewisse Busausstattung bzw. -ausrüstung ist mittlerweile Pflicht und gar nicht mehr wegzudenken. Dennoch lassen sich die Hersteller und Gesetzgeber immer neue Techniken einfallen, damit das Busfahren immer noch angenehmer und sicherer wird.

Dies ist der dritte Teil meiner Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit„.

Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 2 – Der Busfahrer

Busfahrer
Busfahrer

Für Sicherheit zuständig: Der Busfahrer

Wer darf mit dem Bus Personen befördern? Welche Voraussetzungen muss ein Busfahrer erfüllen? Welche Gesetze sind einzuhalten?

Spezieller Busführerschein

Ein Busfahrer braucht den Führerschein der Klasse D, um einen großen Bus zu fahren; vorzugsweise mit dem Zusatz DE, d. h. mit Anhänger.

Seit dem 10.09.2008 müssen alle Omnibusfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. Diese erwirbt man durch:

  • eine erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bei der IHK (für die Prüfung ist der Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben, der Besitz eines Omnibusführerscheines ist jedoch zur Zulassung zur Prüfung erforderlich)
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK ist ebenfalls vorgeschrieben. Hier ist aber die Teilnahme am Unterricht verpflichtend.

Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre.

Der Führerschein geht in die Verlängerung…

Bevor die fünf Jahre abgelaufen sind, heißt es rechtzeitig die Fahrerlaubnis zu verlängern. Vor dem 45. Lebensjahr reichen ein (haus-)ärztliches und ein augenärztliches Zeugnis. Bei Verlängerung nach dem 45. Geburtstag ist zusätzlich das Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich. Wie so eine Untersuchung abläuft, erfahren Sie hier.

Weiterbildungen

Seit September 2008 gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Diese trifft alle gewerblichen Fahrer bei Fahrzeugen ab 3,5t. Innerhalb von fünf Jahren müssen 35 Stunden (5 mal 7 Stunden) absolviert werden.

Die fünf Bus-Module sind:
– Eco-Training
– Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
– Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
– Markt und Image
– Fahrgastsicherheit und Gesundheit

Was in den einzelnen Modulen genau unterrichtet wird, erkläre ich in einer eigenen Serie.

Für LKW-Fahrer gibt es auf den Güterverkehr zugeschnittene Module.

Lenk- und Ruhezeiten

Dieses Thema ist sehr komplex und ich gebe hier nur einen groben Überblick.
Die maximale Lenkzeit eines Busfahrers beträgt täglich 9 Stunden (pro Woche 56 Stunden, Doppelwoche 90 Stunden). Zwei mal wöchentlich darf die Lenkzeit auch 10 Stunden betragen. Der Dispositionszeitraum liegt bei 13 Stunden. Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Bei weiten Strecken ist ein zweiter Busfahrer einzusetzen. Der Dispositionszeitraum erhöht sich auf 21 Stunden.

Sorgfaltspflichten nach BOKraft

Die BOKraft ist eine Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz. Busfahrer haben eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Fahrgästen und sollen sich rücksichtsvoll und besonnen verhalten. Im Linienverkehr ist die nächste Haltestelle rechtzeitig anzukündigen und die Fahrgäste müssen darauf hingewiesen werden, wenn Sicherheitsgurte anzulegen sind.

Busfahrern ist untersagt:
– während des Dienstes Alkohol zu trinken oder beeinträchtigende Mittel zu nehmen
– beim Busfahren Fernsehrundfunkempfänger zu benutzen
– während der Beförderung von Fahrgästen Rundfunkgeräte oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen, außer zu betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen
– sich beim Lenken des Fahrzeugs zu unterhalten

Busfahrer dürfen keine Fahrten ausführen, wenn sie durch eine Krankheit beeinträchtigt sind. Sie sollen zudem Vorschriften und Fahrpläne im Linienverkehr mitführen und bei Bedarf den Fahrgästen aushändigen. Fundsachen im Bus werden in unserem „Fundregal“ abgelegt.

Digitale Fahrerkarte

Bild Tachoscheibe, Führerschein, Fahrerkarte
Links Tachoscheibe, rechts oben Führerschein, rechts unten Fahrerkarte

Alle neu zugelassenen Kraftomnibusse (und Fahrzeuge für den Güterverkehr) müssen seit 01.05.2006 mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet sein. Jeder Fahrer braucht dazu eine Fahrerkarte, die die analogen Tachoscheiben ersetzt.
Der digitale Tacho wurde wegen dem einfacheren Umgang und der effektiveren Kontrolle eingeführt. Außerdem waren analoge Kontrollsysteme einfacher zu umgehen und leichter zu manipulieren.
Bei Überschreitungen der Lenk- und Ruhezeiten werden Busfahrer durch Signale zeitgerecht vorgewarnt.

Fazit

Nicht zu Unrecht haben es Busfahrer Ende Februar 2014 unter die TOP 10 der Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen geschafft. Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.

Im 3. Teil der Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit“ erfahren Sie mehr über die Technik und die Sicherheitseinrichtungen in Omnibussen.

Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 1 – Das Busunternehmen

Lohn- und ManteltarifvertragWelche Grundvoraussetzungen braucht ein Busunternehmen?

Wer Busunternehmer werden will, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Außerdem ist eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Pflicht (bei uns ist das die Regierung von Niederbayern).

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Die Genehmigungsbehörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. der Geschäftsführer.
Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit sind:
1) Verurteilungen wegen Straftaten
2) schwere Verstöße gegen
– Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes
– arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, z. B. Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer
– Vorschriften für die Verkehrs- und Betriebssicherheit
– Vorschriften des Umweltschutzes, z. B. Immissionsschutz
– die abgabenrechtlichen Pflichten

Außerdem wird die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Die finanziellen Mittel zum ordnungsgemäßen Führen eines Betriebes müssen gewährleistet sein.
Dies wird nachgewiesen durch:
– Bescheinigung des Finanzamtes
– Unbedenklichkeitsbescheinigungen
– der Gemeinde
– des Sozialversicherungsträgers
– der Berufsgenossenschaft
– Eigenkapitalbescheinigung, z. B. des Steuerberaters

Zur Prüfung kann die Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Auszüge von Registern vom Antragsteller verlangen.

Die fachliche Eignung zum Führen eines Omnibusbetriebes wird durch die sogenannte Fachkundeprüfung nachgewiesen. Diese setzt sich aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Die fachliche Eignung wird auch anerkannt, wer mindestens fünf Jahre in leitender Position in einem inländischen Omnibusunternehmen tätig war.

Richard Petz jun. hat die Fachkundeprüfung 2013 bei der Industrie- und Handelskammer Niederbayern in Passau abgelegt.

Doch die Genehmigung hält nicht ein (Unternehmens-)Leben lang. Alle fünf Jahre müssen die gerade beschriebenen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Die zwei grundlegenden Aufgabenkomplexe für SiFa umfassen:
– Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit (Arbeitssysteme) und
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement

Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist Richard Petz jun.

Unfallverhütungsvorschriften sind von der Berufsgenossenschaft erlassene Vorschriften, die insbesondere Anforderungen an die Arbeitsumgebung, an Arbeitsverfahren und an Arbeitsmittel sowie an Verhaltensweisen der Versicherten und an die Arbeitsschutzorganisation enthalten. Für uns ist die BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) zuständig.

Tarifverträge

Durch unsere Mitgliedschaft im Landesverband bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) halten wir uns an den Lohn- und Manteltarifvertrag. Diese wurden zwischen dem LBO und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vereinbart.

Kontrollen

Das Gewerbeaufsichtsamt führt Straßenkontrollen zu beliebigen Zeitpunkten an verschiedenen Orten durch. Geprüft werden:
• tägliche und wöchentliche Lenkzeiten
• Fahrtunterbrechungen
• Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
• Schaublätter
• Fahrerkarte
• Ausdrucke
• Gegebenenfalls die erreichten Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden
• Das einwandfreie Funktionieren des Kontrollgerätes (analoger oder digitaler Fahrtenschreiber)

Betriebskontrollen bei Unternehmen werden veranlasst, wenn bei Straßenkontrollen schwere Verstöße festgestellt wurden.

Kraftomnibusse können ebenso vom BAG (Bundesamt für Güterverkehr) kontrolliert werden. Die Überprüfungen erfolgen auch oft in Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll oder Gewerbeaufsicht.

Mehr über die zweite Säule der Bussicherheit, den Busfahrer, erfahren Sie in Teil 2 unserer Serie.

Die vier Säulen der Bussicherheit – Serie

Bussicherheit: Ein sensibles Thema. Wer mit dem Bus fährt oder verreist, möchte und muss sich sicher fühlen. Dazu sind viele Faktoren nötig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb informieren wir Sie in den nächsten vier Beiträgen über die vier Säulen der Bussicherheit.

Säulen der Bussicherheit
Säulen der Bussicherheit

Teil 1: Unternehmen
Teil 2: Busfahrer/in
Teil 3: Omnibus
Teil 4: Prävention und das „Dach“

Das Unternehmen

Sie erfahren in Teil 1, wie das Busunternehmen zur Sicherheit beiträgt. Grundvoraussetzung für das Führen eines Omnibusbetriebes ist eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für uns ist das die Regierung von Niederbayern. Doch welche Voraussetzungen werden geprüft? Dieses und mehr regelt die Berufszugangsverordnung.
Außerdem gilt es Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträge einzuhalten. Betriebskontrollen durch das Gewerbeaufsichtsamt oder Berufsgenossenschaft können jederzeit durchgeführt werden. Die Polizei oder BAG kontrolliert Fahrzeuge.

Busfahrer

Für einen Busfahrer ist ein spezieller Busführerschein nötig, der alle fünf Jahre verlängert werden muss. Dazu sind verschiedene Untersuchungen vorgeschrieben. Nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sind zusätzlich zur Verlängerung innerhalb von fünf Jahren fünf Weiterbildungen zu absolvieren. Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Omnibus

Viele Sicherheitssysteme sind mittlerweile Standardausrüstung in neuen Omnibussen. Dazu zählen drei unabhängig von einander wirkende Bremssysteme (ABS, ASR, Retarder), digitales Kontrollgerät, Tempobegrenzer auf max. 100 km/h, und die bereits beschriebene Gurtpflicht- und Anschnallpflicht.
Die Hauptuntersuchung ist jährlich, die Sicherheitsprüfung ist vierteljährlich fällig.

Prävention und das „Dach“

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Unternehmer und Fahrer werden geschult, Fahrsicherheitstrainings werden abgeleistet, und auch für Notfälle besteht ein Krisenplan. Schulanfänger bekommen auf Wunsch der Schule eine Schulbuseinweisung. Besonders „gefährliche“ Haltestellen sind gekennzeichnet. Was hat denn bitte ein Dach mit der Sicherheit zu tun? Mehr erfahren Sie im letzten Teil.

Lesen Sie also im nächsten und ersten Teil unserer Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit“, was das Unternehmen beiträgt.

Der Bus – das umweltfreundlichste Verkehrsmittel

Der Bus - das umweltfreundlichste Verkehrsmittel
Der Bus – das umweltfreundlichste Verkehrsmittel

Wussten Sie, dass der Bus das umweltfreundlichste Verkehrsmittel ist? Lesen Sie doch hier die Gründe, öfter den Bus zu benützen und das Auto daheim stehen zu lassen. Oder verreisen Sie das nächste Mal mit dem Bus?

Der Bus verbraucht am wenigsten Energie

Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt es immer wieder in Statistiken und Studien: Der Bus ist das ökologischste Verkehrsmittel. Ein Bus befördert duchschnittlich 45 Menschen. Das sind so viele, wie normalerweise in 30(!) PKW befördert werden.
Der Kraftstoffverbrauch des Busses liegt bei 1,3 Liter pro Person auf einer 100 km langen Reise. Bei der Bahn kommen wir schon auf 2,3 Liter. Das Flugzeug verbraucht 4,8 Liter, und der Spitzenreiter ist das Auto mit 6,2 Litern. Das Flugzeug liegt natürlich im Ranking vor dem Auto, da es mehr Personen befördert.

Der Bus hat den geringsten CO2-Ausstoß

Gehen wir wieder von einer 100 km langen Reise aus: Mit dem Bus werden pro Person 3,0 kg Kohlendioxid emittiert. Bei der Bahn sind bereits 4,5 kg, das ist die 1,5-fache Menge des Busses. Das Auto stößt 14,2 kg Abgase aus, also fast fünfmals so viel als der Bus. Beim Flugzeug wird die Atmosphäre mit sage und schreibe 22,8 kg Kohlendioxid, belastet, der Klimakiller schlechthin.

Mit diesem CO2-Rechner können Sie Ihre Reise oder Ihre persönliche Ökobilanz erstellen.
(CO2-Rechner von Klimaktiv.de – Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Klimaschutzes mbH und Zahlen des Umweltbundesamtes)

Der Bus wirbelt wenig Staub auf

Feinstaubbelastung ist ein immer größeres Thema. Es gibt verschiede Ursachen: Verkehr, Privathaushalte, Industrieanlagen, Landwirtschaft (hier vor allem die Tierhaltung). Auch die Natur verursacht Staub: Saharastaub, Pilzsporen, Pollenflug, Vulkanausbrüche und einiges mehr.

Der Verkehr trägt dabei zu ca. 27% zur Feinstaubbelastung bei. Davon sind 3% durch Omnibusse verursacht! Im Gesamten macht das gerade mal 0,81% aus.

Um die Feinstaubbelastung zu verringern, wurden in vielen Städten Deutschlands ab 2008 die Umweltzonen geschaffen. Dadurch wird bzw. wurde das umweltfreundlichste Verkehrsmittel aus den Innenstädten ausgeschlossen. Gerade in der Anfangszeit der Umweltzonen waren noch etliche Busse mit der gelben Plakette zugelassen. Für die privaten Omnibusunternehmer stellte das ein großes Problem dar. Besonders kleine Betriebe konnten auf diese Einführung nicht sofort mit dem Neukauf eines Busses reagieren. Mit der Zeit entspannte sich die Situation aber wieder, da die Busse nach und nach ausgetauscht wurden. Heute sind Neuzulassungen von Bussen nur noch mit Euro-Norm 6 erlaubt.

Die einzelnen Emissionsklassen wurden in Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge mit Plaketten gekennzeichnet:
– keine Plakette: Euro-0 und 1
– rote Plakette: Euro-2
– gelbe Plakette: Euro-3
– grüne Plakette: Euro-4 und besser

Seit Einführung der Euro-Normen im Jahr 1990 mit der Euro-Norm 0 sind die Schadstoffausstöße ständig gesunken.

Was tun wir, um die Schadstoffausstöße zu verringern?

SchadstoffbezeichnungUnsere Fahrer erhalten regelmäßig Schulungen zum energiesparenden Fahren. Dies ist ein Bestandteil der Weiterbildungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes. Von diesem Thema erfahren Sie in Kürze mehr.
Auch wird dem Diesel-Treibstoff das sogenannte AdBlue zugesetzt. AdBlue wird zur Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren eingesetzt.
Außerdem erneuern wir unseren Fuhrpark ständig durch moderne und umweltfreundliche Euro-6-Busse.

Gurt- und Anschnallpflicht in Bussen – Die Unterschiede im Linien- und Reiseverkehr

Dreipunkt-Gurt auf dem Reiseleitersitz
Dreipunkt-Gurt auf dem Reiseleitersitz

Seit 01.10.1999 ist die Ausrüstung mit Gurten für Reisebusse laut der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) Pflicht. Doch wann muss ich mich als Fahrgast anschnallen? Die Unterschiede erklären wir Ihnen heute hier.

Ausrüstungspflicht

Alle Reisebusse, die ab dem 01.10.1999 erstmals zugelassen werden, müssen mit Gurten ausgestattet sein. Für ältere Busse gibt es keine Nachrüstungspflicht.

Definition: Als „Kraftomnibusse“ werden Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bezeichnet.

Zwei-Punkt-Gurte auf den Fahrgastplätzen
Zwei-Punkt-Gurte auf den Fahrgastplätzen

Die allgemeine Ausrüstungsverpflichtung schreibt Drei-Punkt-Gurte auf exponierten Sitzen vor, z. B. der Fahrerplatz und die Reiseleiterplätze. Alle übrigen Sitze sind mit Zwei-Punkt- bzw. Becken-Gurten ausgestattet, die mehr Bequemlichkeit erlauben.

Ausnahmen Ausrüstungspflicht

Bei Linienbussen, die im Nahverkehr eingesetzt werden und für stehende Fahrgäste gebaut sind, entfällt diese Pflicht. Das sind Busse ohne besonderen Gepäckraum, Busse mit Stehplätzen im Gang oder auf einer Fläche, die mindestens so groß wie zwei Doppelsitze ist sowie Kombibusse.

Kleinbusse bis 3,5 t und insgesamt neun Sitzplätzen gelten als „PKW“. Hier gilt grundsätzlich die Ausrüstungs- und Anschnallpflicht.

Anschnallpflicht in Bussen

Dies ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Sofern die Ausrüstungspflicht besteht, gilt auch die Anschnallpflicht. Sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen diese vom Fahrer und den Fahrgästen angelegt werden.

Ausnahmen Anschnallpflicht

– Fahrten in Linien- oder Kombibussen, bei denen stehende Fahrgäste zugelassen sind
– Reiseleiter oder Servicekräfte, die Dienstleistungen erbringen
– Fahrgäste, die kurzzeitig aufstehen, z. B. zum Toilettengang oder Sitzplatzwechsel

Damit müssen sich Busfahrer und Fahrgäste im Reise- und Gelegenheitsverkehr (z. B. Vereinsfahrten, Schulausflüge, und vieles mehr) immer anschnallen. Die Anschnallpflicht ist nicht auf eine bestimmte Strecke ausgelegt. Die Schulfahrt ins 5 km entfernte Stadtzentrum zählt genauso dazu wie eine Italien-Reise.

Bei Linienfahrten im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) brauchen sich Fahrer und Fahrgäste nicht anschnallen, selbst dann nicht, wenn Gurte vorhanden sind. Bei Linien- oder Kombibussen ist eine bestimmte Anzahl von stehenden Fahrgästen zugelassen. Sobald keine Sitzplätze mehr im Bus zur Verfügung stehen, gilt außerorts für den Bus eine Geschwindigkeitsgrenze von 60 km/h. Der stehende Fahrgast ist verpflichtet, sich einen sicheren Stand zu verschaffen bzw. sich ausreichend an den vorhandenen Haltegriffen festzuhalten.

Beim freigestellten Schülerverkehr, dessen Aufgabenträger z. B. die Gemeinde ist, entfällt die Anschnallpflicht ebenfalls. Eine Beförderung von Kindern auf Stehplätzen ist zulässig, wenn in der Zulassung des Omnibusses Stehplätze ausgewiesen sind.

Informationspflichten

Als erstes muss der Busunternehmer Informationen für die Fahrgäste bereitstellen, wann Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Geeignet sind z. B. Schilder mit dem Gurtsymbol oder elektronische Anzeigen.

Der Busfahrer muss anschließend den Fahrgästen die Anzeige der Informationen ersichtlich machen. Wenn Anschnallpflicht besteht, muss der Busfahrer die Fahrgäste auf ihre Pflicht zum Anlegen der Sicherheitsgurte hinweisen. Dies geschieht am besten vor Beginn der Fahrt und nach jeder Pause durch eine Durchsage.

Kontrollpflicht

Eine Kontrolle durch den Unternehmer oder Busfahrer ist nicht verpflichtend.
Unsere Empfehlung bei Reisen mit Kindern oder Schulklassen: Der Erziehungsberechtigte, Lehrer oder Betreuer überzeugt sich vor der Fahrt, dass alle Kinder angeschnallt sind.

Bußgelder

Verstößt der Unternehmer oder der Busfahrer gegen seine Informationspflichten, kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt werden.

Schnallt sich der Reisegast trotz allen genannten Hinweisen nicht an, ist bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von € 30,00 zu rechnen. Das gleiche gilt auch für den Busfahrer.

Kindersitzpflicht

Des Öfteren taucht die Frage auf: „Muss ich in den Bus den Kindersitz mitnehmen?“. Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten. Hier geht es wie gesagt nur um die Kindersitzpflicht in Bussen, Definition siehe oben. Das hat aber nichts mit der Anschnallpflicht zu tun. Kinder, unabhängig von der Körpergröße, müssen sich anschnallen, wenn eine Ausrüstungspflicht besteht. Auch hier gelten die oben genannten Ausnahmen, z. B. im Linienverkehr.

Zusammenfassung

Die Anschnallpflicht besteht im Reiseverkehr, nicht im Linienverkehr. Sofern Gurte vorhanden sind, darf sich natürlich jeder zu seiner eigenen Sicherheit anschnallen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.

Busmaut soll eingeführt werden – Wir sagen Nein!

Kommt die Busmaut?
Kommt die Busmaut?

Bereits seit Januar 2005 gibt es sie: die LKW-Maut in Deutschland. Laut dem Bundesfernstraßenmautgesetzes (kurz: BFStrMG) sind alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür eingesetzt werden, mautpflichtig. Gezahlt werden muss für die zurückgelegte Strecke, egal in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Dabei ist geregelt, dass einige bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind, z. B. wie in unserem Fall Kraftomnibusse.

Die Forderungen der Verkehrsminister

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte am 02.04.2014 in der Verkehrsministerkonferenz die Ausweitung der LKW-Maut. Die Einführung einer Busmaut soll so schnell wie möglich umgesetzt werden

Grund dafür sind natürlich etliche Millionen Einnahmen, die im Koalitionsvertrag für den Verkehr vorgesehen sind. Durch den immer mehr zunehmenden Verkehr wird mehr Geld für die Infrastruktur, also z. B. für die Sanierung von Autobahnen benötigt. Andererseits sieht er durch die Nicht-Entrichtung einer Maut die Bahn im Nachteil. Die Fernbusse, die der Bahn seit kurzem Konkurrenz machen, müssen eben keine Maut zahlen und hätten so einen Wettbewerbsvorteil. Die privaten Unternehmen, die auf die Schienen der Deutschen Bahn angewiesen sind, müssen sehr wohl Nutzungsentgelte entrichten.

Auswirkungen der Busmaut

Wir als Busunternehmer sind natürlich gegen eine solche Mehrbelastung. Viele Fahrten zu Ausflugszielen werden über die Autobahn gefahren. Die Kosten der Busmaut würden auf den Reisepreis aufgeschlagen, was die Reise um einiges verteuert. Davon betroffen ist aber nicht nur der Gelegenheitsverkehr, auch die Kosten für die Busunternehmer mit Fernlinienverkehr würden darunter leiden. Ein großer bayerischer Autohersteller, der einen Werksbusverkehr an seinen vier bayerischen Standorten eingerichtet hat, erklärt sich bereit, im Falle des Falles die Busmaut zu übernehmen. Bei kleineren Unternehmen, die einen Werksbusverkehr durchführen, ist die Übernahme der Kosten Verhandlungssache.

Der LBO vertritt seine Mitglieder

Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) ergreift hier das Wort für alle Busunternehmen und stellt sich gegen die Einführung einer Busmaut.
1) Die Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2009 ergaben, dass der Bus bereits 312 Prozent bei Benutzung der Autobahnen seiner Wegekosten deckt. Wegekosten sind z. B. Mineralölsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Parkgebühren
2) Bahn (Entlastungen bei der Energiesteuer usw., ca. 10 Mrd. Subventionen jährlich) und Flugzeug (keine Belastung durch Mineralöl-, Energie- und Umsatzsteuer, ca. 8 Mrd. Subventionen jährlich) werden staatlich gefördert. Der Reisebus trägt diese Kosten bzw. Steuerlasten selbst. Besonders würde dies den erst jungen Fernlinienverkehr treffen.
3) Das umweltfreundlichste Verkehrsmittel wird dadurch teurer, weil die Busunternehmen die gestiegenen Kosten auf die Fahrgäste umlegen müssen. Einige Fahrgäste sind aber auf günstige Fahrpreise angewiesen, z. B. Schüler, die den Bus benützen müssen.

Fazit

Die Einführung einer Busmaut benachteiligt in erster Linie die meist privaten Omnibusunternehmen. Im Endeffekt sind es aber die Verbraucher und unsere Fahrgäste, die zum Schluss bei Fahrpreiserhöhungen oder höheren Reisepreisen zur Kasse gebeten werden.
Wir sagen NEIN!