Gurt- und Anschnallpflicht in Bussen – Die Unterschiede im Linien- und Reiseverkehr

Dreipunkt-Gurt auf dem Reiseleitersitz
Dreipunkt-Gurt auf dem Reiseleitersitz

Seit 01.10.1999 ist die Ausrüstung mit Gurten für Reisebusse laut der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) Pflicht. Doch wann muss ich mich als Fahrgast anschnallen? Die Unterschiede erklären wir Ihnen heute hier.

Ausrüstungspflicht

Alle Reisebusse, die ab dem 01.10.1999 erstmals zugelassen werden, müssen mit Gurten ausgestattet sein. Für ältere Busse gibt es keine Nachrüstungspflicht.

Definition: Als „Kraftomnibusse“ werden Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t oder mehr als neun Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bezeichnet.

Zwei-Punkt-Gurte auf den Fahrgastplätzen
Zwei-Punkt-Gurte auf den Fahrgastplätzen

Die allgemeine Ausrüstungsverpflichtung schreibt Drei-Punkt-Gurte auf exponierten Sitzen vor, z. B. der Fahrerplatz und die Reiseleiterplätze. Alle übrigen Sitze sind mit Zwei-Punkt- bzw. Becken-Gurten ausgestattet, die mehr Bequemlichkeit erlauben.

Ausnahmen Ausrüstungspflicht

Bei Linienbussen, die im Nahverkehr eingesetzt werden und für stehende Fahrgäste gebaut sind, entfällt diese Pflicht. Das sind Busse ohne besonderen Gepäckraum, Busse mit Stehplätzen im Gang oder auf einer Fläche, die mindestens so groß wie zwei Doppelsitze ist sowie Kombibusse.

Kleinbusse bis 3,5 t und insgesamt neun Sitzplätzen gelten als „PKW“. Hier gilt grundsätzlich die Ausrüstungs- und Anschnallpflicht.

Anschnallpflicht in Bussen

Dies ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Sofern die Ausrüstungspflicht besteht, gilt auch die Anschnallpflicht. Sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen diese vom Fahrer und den Fahrgästen angelegt werden.

Ausnahmen Anschnallpflicht

– Fahrten in Linien- oder Kombibussen, bei denen stehende Fahrgäste zugelassen sind
– Reiseleiter oder Servicekräfte, die Dienstleistungen erbringen
– Fahrgäste, die kurzzeitig aufstehen, z. B. zum Toilettengang oder Sitzplatzwechsel

Damit müssen sich Busfahrer und Fahrgäste im Reise- und Gelegenheitsverkehr (z. B. Vereinsfahrten, Schulausflüge, und vieles mehr) immer anschnallen. Die Anschnallpflicht ist nicht auf eine bestimmte Strecke ausgelegt. Die Schulfahrt ins 5 km entfernte Stadtzentrum zählt genauso dazu wie eine Italien-Reise.

Bei Linienfahrten im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) brauchen sich Fahrer und Fahrgäste nicht anschnallen, selbst dann nicht, wenn Gurte vorhanden sind. Bei Linien- oder Kombibussen ist eine bestimmte Anzahl von stehenden Fahrgästen zugelassen. Sobald keine Sitzplätze mehr im Bus zur Verfügung stehen, gilt außerorts für den Bus eine Geschwindigkeitsgrenze von 60 km/h. Der stehende Fahrgast ist verpflichtet, sich einen sicheren Stand zu verschaffen bzw. sich ausreichend an den vorhandenen Haltegriffen festzuhalten.

Beim freigestellten Schülerverkehr, dessen Aufgabenträger z. B. die Gemeinde ist, entfällt die Anschnallpflicht ebenfalls. Eine Beförderung von Kindern auf Stehplätzen ist zulässig, wenn in der Zulassung des Omnibusses Stehplätze ausgewiesen sind.

Informationspflichten

Als erstes muss der Busunternehmer Informationen für die Fahrgäste bereitstellen, wann Sicherheitsgurte angelegt werden müssen. Geeignet sind z. B. Schilder mit dem Gurtsymbol oder elektronische Anzeigen.

Der Busfahrer muss anschließend den Fahrgästen die Anzeige der Informationen ersichtlich machen. Wenn Anschnallpflicht besteht, muss der Busfahrer die Fahrgäste auf ihre Pflicht zum Anlegen der Sicherheitsgurte hinweisen. Dies geschieht am besten vor Beginn der Fahrt und nach jeder Pause durch eine Durchsage.

Kontrollpflicht

Eine Kontrolle durch den Unternehmer oder Busfahrer ist nicht verpflichtend.
Unsere Empfehlung bei Reisen mit Kindern oder Schulklassen: Der Erziehungsberechtigte, Lehrer oder Betreuer überzeugt sich vor der Fahrt, dass alle Kinder angeschnallt sind.

Bußgelder

Verstößt der Unternehmer oder der Busfahrer gegen seine Informationspflichten, kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt werden.

Schnallt sich der Reisegast trotz allen genannten Hinweisen nicht an, ist bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von € 30,00 zu rechnen. Das gleiche gilt auch für den Busfahrer.

Kindersitzpflicht

Des Öfteren taucht die Frage auf: „Muss ich in den Bus den Kindersitz mitnehmen?“. Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten. Hier geht es wie gesagt nur um die Kindersitzpflicht in Bussen, Definition siehe oben. Das hat aber nichts mit der Anschnallpflicht zu tun. Kinder, unabhängig von der Körpergröße, müssen sich anschnallen, wenn eine Ausrüstungspflicht besteht. Auch hier gelten die oben genannten Ausnahmen, z. B. im Linienverkehr.

Zusammenfassung

Die Anschnallpflicht besteht im Reiseverkehr, nicht im Linienverkehr. Sofern Gurte vorhanden sind, darf sich natürlich jeder zu seiner eigenen Sicherheit anschnallen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.

44 thoughts on “Gurt- und Anschnallpflicht in Bussen – Die Unterschiede im Linien- und Reiseverkehr

  1. Ich wusste nicht, dass man sich bei Linienfahrten nicht angurten muss. Toller, interessanter Beitrag, man lernt nie aus.

    • sabinepetz

      Danke, wenn du noch Fragen hast, beantwortet ich die auch gern.

    • Fritz Engelhard

      Was daran auch noch toll sein soll, erschließt sich mir nicht!
      Dies ist doch eher entsetzlich!!!

      Welch verantwortungslose Regelung, die keinesfalls die auf JEDER Fahrt geltende Fahrphysik berücksichtigt.
      Dass gerade im eher langsameren Linienverkehr eine Sicherheitsgurte noch wirksamer ist, das hat wohl niemand begriffen!

      Und dass die allermeisten Busunfälle hätten verhindert werden können, wenn der/die BusfahrerIn angeschnallt gewesen wäre, ist wohl auch unbekannt – gleich dass die Unfallfolgen WESENTLICH zu allermeist geringer gewesen wären.

      So wurden ja auch die Taxifahrer von der generellen Anschnallpflicht „befreit“ – was wenigstens vor kurzem jetzt endlich eingesehen wurde, welch verantwortungsloser Schwachsinn dies 1976 war.

      Tatsächlich muss ich feststellen, dass praktisch niemand den Hauptgrund für das dringend/lebensrettend gebotene Anschnallen kennt – weil sich auch kein Mensch darüber mal Gedanken macht.

      Nur – wenn es Verletzte (gerade) Kinder gibt, da hört man alle Klagelieder jammern – doch keiner macht sich dabei klar, dass wenn alle angeschnallt gewesen wären … zumindest bei kaum beschädigten Bussen, es kaum schlimmere Verletzungen gegeben hätte!
      Aber – wir wollen ja nichts aus Erfahrungen, Wissen oder Erkenntnissen lernen … lieber das nächste Mal gleich wieder – oft vom Lokalpolitiker wählerstimmenwirksam angeführt – jammern …

      Das Ganze ist für einen Unfallforscher wie mich, nur unendlich traurig!!!

      • Rena

        Hallo Herr Unfallforscher.
        Mag ja alles sein.
        Aber sie erklären dem sitzenden Fahrgast, wärmer sich Anschnallen muss, aber der stehende Fahrgast stehen bleiben darf.

        Gerne können Sie den Verkehrsbetriebe auch klarmachen, dass es ab sofort nur noch Sitzplätze gibt. Und den Fahrgästen die erhöhten Preise erklären.

        Und dann haben Sie im Fall vom Linienverkehr den Impuls völlig außer acht gelassen.
        Das Verletzungsrisiko bei einer Linienfahrt mit 50 im Stadtverkehr,bei dem der Gegner meist einfach zur Seite geschoben wird, ist ein anderes als in einem PKW.

        Natürlich trifft das nicht auf alle Fälle zu, aber das ist, wie in der Medizin, eine Nutzen-Risiko-Abwägung.
        Es gibt nun mal keine 100% Sicherheit.

        • Rena

          PS. Sorry für Autokorrekturfehler, aber Sie können es sicher lesen.

  2. Ein sehr interessanter Beitrag. Ich finde es sollte eine generelle Anschnallpflicht eingeführt werden zur Sicherheit der Fahrgäste.

    • sabinepetz

      Danke für deine Meinung. Ich wollte dir gern mehr schreiben, aber das mache ich in einem gesonderten Beitrag.

  3. evelin selmer-hamoshi

    Ich finde es in Ordnung, wenn man sich auch in Bussen angurten muss.

    • sabinepetz

      Danke, und ich kann auch nur an jeden appellieren, sich anzuschnallen, wenn Anschnallpflicht besteht.

  4. Manfred Fuchs

    Ich bin auch der Meinung, dass sich jeder im Bus anschnallen muss. Und als zusätzliche Sicherheit dürfte der Bus sich erst bewegen können, wenn alle angeschnallt sind. – Das wäre geil, wenn ich morgens an die erste Haltestelle komme und erst am Mittag losfahren kann, weil die stehenden Fahrgäste besondere Anschnallgurte brauchen.

    • Fritz Engelhard

      Wenig witzig … wenn jedenfalls schon mal über 50 sicher angeschnallt sind … wäre eigentlich doch wichtiger zu erwähnen – ODER?!?
      Ansonsten dürfen Busse nur höchstens 60 km/h fahren, wenn auch nur eine(r) steht …

      • Ingo

        Nur wenn kein Sitzplatz mehr frei ist, wenner trotz freiem Sitzplatz steht 80 km/h

  5. Axel

    Nehmen wir an, in einem Linienbus sind Anschnallgurte vorhanden, ein Schild weist aus, dass Anschnallpflicht besteht, dann dürfte doch die StVO gelten, richtig? Die Frage wird deshalb gestellt, da bei den anderen Bussen bisher, zumindest was die Fahrgäste betrifft, keine Gurte vorhanden waren. Die Wegstrecke betrifft etwa 20 KM. Für einen Fahrgast war es bisher ungewöhnlich, da dieser sich bisher nie anschnallen musste, da keine Gurte vorhanden waren. Es gibt auch Fahrgäste die sich trotz vorhandenen Gurt nicht anschnallen. Vielen Dank.

    • Ingo

      Linienverkehr bis 50 km Länge ist von Anschnallpflicht befreit.

  6. Susanne Zaske

    Bei uns kam die Frage auf, ob Kinder unter 1,50 im VW Bus bei einer Jugendfahrt der Pfadfinder mit Kindersitzen ausgerüstet sein müssen. Und müssen die Jugendleiter dazu extra einen P-Schein machen?

    • Fritz Engelhard

      Oh Herr – schmeiß Hirn ra: … ! ! ! ! ! !

      Braucht jemand tatsächlich erst eine Verordnung, um sein Kind zu schützen – oder werden deren Kinder im elterlichen PKW auch nie angeschnallt?

      Ansonsten hat ein VW-Bus acht Gäste- und einen Fahrersitz. Diese (und auch generell) ACHT Fahrgäste, dürfen ohne Fahrgastbeförderungsschein gefahren werden – aber beim Anschnallen gilt die StVZO – abhängig von Alter und Größe.

      Und – nur ganz nebenbei erwähnt – man darf sich gerne auch noch Gedanken über den Versicherungsschutz machen. Denn wenn da was passiert, hält sich die Versicherung ganz locker schadlos – und der hilfsbereite VW-Busfahrer hat – wenn er Pech hat – in seinem Leben nur noch wenig zum Lachen. Zusätzlich ist auch schon vorgekommen, dass da Finanzamt wach wird, weil ein ungemeldetes Personenbeförderungs-Unternehmen die Steuern hinterzieht …

      Ich kann nur sagen – da hat es schon sehr teure Gefälligkeitsfahrten gegeben!

  7. Thomas Schönrock

    Ist im Fernlinien-verkehr ein Kindersitz nun Pflicht oder nicht und wenn ja bis zu welchem Alter oder Größe des Kindes. Denn ich habe jedes mal Stress mit unsern Mitbürgern anderer Nationalitäten in Berlin oder Frankfurt. Deren Kinder liegen meistens auf den Sitzen und Anschnallpflicht ist ein Fremdwort auch in Englisch und sie laufen durch den Bus als wäre es ein Spielplatz. Danke schon mal… ein Fernbusfahrer

    • Fritz Engelhard

      Kann ich bestätigen …

  8. Erwin Katins

    Ich sehe oft die Fahrer bei Flix oder Postbusse ohne Gurt. Wenn ich es hier richtig verstanden haben müssen diese Fahrer auch angegurtet sein

    • Sark Astiker

      Na, die werden ihre Verträge kennen und im Falle eines Unfalles den schnellen Abgang bevorzugen.

  9. Besorgter Vater

    Darf ein Busunternehmen einen Bus einsetzen, der für den Linienverkehr vorgesehen ist, um dann Kinder zu befördern die als eine Reisegruppe unterwegs sind ?

  10. Frank Käding

    Wie verhält es sich mit der Anschnallpflicht in Nahverkehrsbussen, die ca.25km auf der Autobahn zurück legen?

  11. Frank Käding

    Wie verhält es sich mit der Anschnallpflicht in den Nahverkehrsbussen, die ca.25km mit 100km/h auf der Autobahn zurück legen?

  12. Daniel Paulsen

    für mich total nicht nach zu empfinden wie leichtsinnig mikt dem Leben unserer Kinder umgegangen wird. heute wurden unsere Kinder mit einem Öffentlichen Linienbus vom Kindergarten zu einem Kinderferiendorf befördert. es waren nur die Kinder ( alle unter 5 Jahren und die Betreuer in diesem Bus vovon nicht eine Person angeschnallt war. die kleinen Kinder in den grossen Sitzen ohne jeglichen Halt oder Schutz.Mir wurde Angst und Bange bei der Vorstellung das der Busfahrer aus welchem grund auch immer eine Notbremsung hinlegen muss.ich weis nicht wieso hier mit zweierlei maß gemessen wird. den Kinder wird eigetrichtrt sich im Auto ,auf dem Fahrradkindersitz Im Anhänger u-s-w für die klenste Tour anzuschnallen aber der Staat darf so leichtsinng mit der Gesundheit bezw. mit dem Leben unserer Kinder umgehen. speziell wenn ein solcher gesonderter Bus nur für die Kinder angefordert wird müsste der meiner Meinung nach doch zumindest mit sicherheitsgurten ausgestattet sein .mir schwillt der Hals vor Wut an das ist vosätzlich Körperverletzung so wie ich das sehe

    • Chris

      Das sind nun mal die Vorschriften. Es muss auch in der Praxis funktionieren. Wir sind auch ohne Gurte groß geworden und wenn der Busfahrer vorausschauend fährt, dann muss er auch kein Vollbremsung machen. Übrigens ist eine Notbremse in einer Straßenbahn oder einem Zug der rote Hebel.
      Und mir schwillt der Hals an, wenn Eltern ihre Kinder in einen Fahrradanhänger mitnehmen, mit oder ohne Gurt, denn das ist 1000 mal gefährlicher als sich in einen Linienbus, nicht anzuschnallen.

    • Fritz Engelhard

      Endlich mal jemand, der dieses verantwortungslose Elend erkannt hat und ebenfalls anprangert.
      So lange wir halt Dobrindts und noch bescheuertere Verkehrsminister wählen, wird sich da nichts änder.

      Ich kann da nur empfehlen, sich das richtige Busunternehmen auszusuchen, welches sowohl zertifizierte Busse als auch Fahrer bietet. Mein Unternehmen hat selbstverständlich Kindersitze, wenn bekannt ist, dass Kleinkinder dabei sind – bzw. werden die Eltern aufgefordert, ihre Kindersitze aus dem Auto mitzubringen!!! So einfach kann das gehen …

  13. Chris

    Hallo Sabine,
    ein sehr toller Beitrag, ausführliche Information.
    So ist es auch nachvollziehbar.
    Ich wusste nur nicht, dass man vorhandene Sicherheitsgurte nicht anlegen muss.
    Ist ja bei Oldtimer auch so, wenn keine eingebaut sind muss man auch nicht nachträgliche welche einbauen, macht man es doch, müssen die Gurte bei der Fahrt angelgt werden.
    Fahrzeuge aus den 70er Jahren und älter haben häufig entweder gar keine oder nur Beckengurte oder nur Gurte auf den Vordersitzen. Denn die Pflicht in Neuwagen Gurte einzubauen, gibt es erst seit 1974. Anschnallgurte auf der Rückbank sind erst seit 1979 Pflicht.
    Da sieht man schon, wie wenig in Bussen passiert ist, wenn man hier erst 25 Jahre später, also ab den 01.10.1999 ist die Ausrüstung mit Gurten für Reisebusse vorschreibt.
    Wichtiger Hinweis: Seit 2006 gelten neue Regeln, insbesondere bei der Mitnahme von Kindern. Kinder unter 3 Jahren haben in einem Oldtimer ohne Gurte nichts verloren. Bis zu einer Körpergröße von 1,50 m oder 12 Jahren müssen sie hinten Platz nehmen. Hat der Oldtimer nur auf den Vordersitzen Gurte, so gehört das Kind in gesichertem Kindersitz auf den Beifahrersitz.

  14. Tanja

    Hallo,
    ich hätte eine Frage, die bereits gestellt wurde, aber leider nicht beantwortet wurde.
    Wie verhält es sich mit der Anschnallpflicht in den Nahverkehrsbussen, die zum einen ausgeschildert sind mit einer Anschnallpflicht und auch Beckengurte haben, zum anderen ca. 8km von der Stadt raus und dann mit max. 100km/h auf der Autobahn fahren?
    Teilweise sind diese Busse völlig überfüllt, fahren dann aber immer noch mit 60-80km/h, abhängig vom Fahrer. Und das kam nicht nur einmal vor, sondern im Grunde jeden Werktag von Mo-Fr; ich rede hier konkret vom Bus 213, der in München vom Ostbahnhof nach Brunnthal raus und wieder rein fährt, morgens von ca. 6-9 Uhr, und nachmittags von 13-19 Uhr. Besonders in der Pendlerzeit ist der Bus teilweise bis zum Anschlag überfüllt.
    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    • sabinepetz

      Hallo,
      dieser Blog dient rein informativ zum allgemeinen Verständnis. Ich kann natürlich keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen.
      Sofern diese Linie im ÖPNV (= Öffentlicher Personennahverkehr) bedient wird, muss man sich nicht anschnallen. Sobald sich stehende Fahrgäste im Bus befinden (und kein Sitzplatz mehr frei ist), darf dieser nur noch mit max. 60 km/h fahren. Grundsätzlich muss sich jeder Fahrgast immer einen sicheren Halt im Bus verschaffen. Wenn Gurte da sind, steht es auch jedem frei, sich anzuschnallen.
      Ich empfehle, sich direkt mit dem Betreiber dieser Linie in Verbindung zu setzen und diese Anliegen zu klären (Geschwindigkeit und Fahrgastbesetzung).
      Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig weitergeholfen.

      • Fritz Engelhard

        … und es ist auch jedem freigestellt, dass er sich selbstverständlich anschnallt.

        Das Hauptproblem wird jedoch der hirnhohle Busfahrer sein, der sich nicht absolut selbstverständlich freiwillig – will sagen einsichtig intelligent – IMMER anschnallt.

  15. Martina

    Hallo,

    können Sie mir vielleicht beantworten, wie das aussieht wenn es sich zwar um Linienverkehr handelt, aber die Fahrgäste in einem PKW transportiert werden? Gilt dort eben so wenig die Anschnallpflicht? Nach dem Motto Linienverkehr ist Linienverkehr. Ich war immer der Meinung, dass sich die Leute im PKW auf jeden Fall anschnallen müssen, mein Vorgesetzter sagte, das wäre aufgrund dessen, dass es sich um Linienverkehr handelt nicht notwendig.

    Danke

  16. Bauer

    Diese Regelung für den Schülerverkehr ist sehr Fragwürdig.
    Mit 60 km/h können die Kinder ungeschützt durch die Gegend geschaukelt werden. Die Älteren haben einen Sitzplatz, die Kleinen stehen mit dem Schulranzen auf dem Rücken im Gang.
    Ich bin Opa und habe durch eine Verletzung im Buß bei meinem Enkelkind von diesen Missstand erfahren.
    Trauriger Zustand, hier muss eine Gesetzesänderung her.

  17. Winfried Hafemann

    Heute 23.01.2020
    Zwei tote Grundschüler und zwanzig
    zum teil schwer Verletzte bei einem
    Schulbusunglück.
    Es muss sich dringend etwas ändern
    W.Hafemann

    • sabinepetz

      Sehr geehrter Herr Hafemann,

      zuerst einmal unser tiefes Mitgefühl an alle Betroffenen des Busunglücks. Es ist wirklich sehr schlimm, dass zwei Kinder dabei gestorben sind.

      Noch sind die genauen Umstände dieses Unfalls nicht geklärt. Zumindest konnte ich es nicht nachlesen, ob der Bus im Linienverkehr (ÖPNV) oder freigestellten Schülervekehr unterwegs war. Ich habe hier noch einige Ergänzungen zu Zweifelsfragen im Schulbusverkehr:

      1. Wie viele Kinder dürfen im Bus befördert werden?
      Wie viele Personen in Kraftomnibussen maximal befördert werden dürfen, ergibt sich aus der Zulassung, d.h. aus den zugelassenen Sitz- und Stehplätzen. Die Regelung, wonach sich drei Kinder zwei Sitzplätze teilen können, ist nicht mehr zulässig.
      2. Darf im freigestellten Schülerverkehr auf Stehplätzen befördert werden?
      Gemäß § 1 Abs. 2 und § 22 BOKraft ist eine Beförderung auf Stehplätzen im freigestellten Schulbusverkehr sowie auch im öffentlichen Linienbusverkehr zulässig, wenn in der Zulassung des Omnibusses Stehplätze ausgewiesen sind. Dies muss vom Schulträger nicht ausdrücklich genehmigt werden. Eventuell bestehende entsprechende vertragliche Regelungen sind jedoch zu beachten.
      3. Müssen Schulbusse mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein?
      Omnibusse mit mehr 3,5 t Gesamtgewicht, die nach dem 1.10.1999 erstmals zugelassen wurden und Kleinbusse mit bis zu 3,5 t Gesamtgewicht, die nach dem 1.10.2001 erstmals in den Verkehr kamen, müssen grundsätzlich mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Es besteht allerdings keine Nachrüstungspflicht für ältere Busse. Omnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nah¬verkehr als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein (§ 35a Abs. 6 StVZO).
      4. Besteht im Schulbusverkehr Anschnallpflicht für Schüler und Fahrer?
      Laut § 21 a StVO besteht bei Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, keine Anschnallpflicht, unabhängig davon, ob der Bus mit Sicherheits¬gurten ausgerüstet ist oder nicht. Dies gilt sowohl für den Fahrer als auch für die Fahrgäste. Handelt es sich jedoch um Schulbusfahrten, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste nicht zugelassen ist, gilt Anschnallpflicht für Fahrer und Fahrgäste, wenn das eingesetzte Fahrzeug der gesetzlichen Gurtausrüstungspflicht unterliegt.

      Wir sind ein mittelständisches Busunternehmen in Bayern und haben diesen Artikel für unsere Kunden zur Information geschrieben. An der Gesetzeslage können wir leider auch nichts ändern.

      Freundliche Grüße
      Sabine Petz

      • sylti231

        Ich finde, es ist Wahnsinn, wenn Linienbusse, ohne Sicherheitsgurte oder sogar mit besetzten Stehplätzen 50km/ oder -außerorts- noch schneller fahren. Auch ein Bus kann mal gegen einen Baum fahren oder einen Mähdrescher etc.
        Mir fallen die Linienbusse (auch Gelenkbusse) total negativ auf, wenn sie mit über 60 (bis 75) km/h -ohne Sitzgurte- außerorts Landstraßen befahren!

  18. Tamara Iwai

    Es werden im Pendlerverkehr Linienbusse des ÖPNV für Überlandfahrten zwischen Erlangen und Nürnberg eingesetzt, die ebenso im Stadtverkehr eingesetzt werden. Auf der Strecke ist abschnittsweise Tempo 100km pro Stunde zulässig, Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden. Kann denn das mit der Straßenverskehrsverordnung konform sein? Hier ist keine Verkehrssicherheit mehr gegeben! An welche Stelle könnte ich mich wenden, damit sich etwas ändert?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Tamara Iwai

    • Heino

      Natürlich ist das sicher. Es gibt kaum Unfälle in Linienbussen, jedoch täglich unzählige in den ach so sicheren PKWs.

  19. Stefan Konczalla

    Hallo, ein Linienbus (Gelenkbus) wird ausdrücklich von seiner Leitstelle angewiesen, mit dem Linienbus eine Strecke zu fahren, die 40 km über Autobahnen führt. Es handelt sich um eine „Sonderfahrt“. Nach zweieinhalb Stunden wird von dem Linienbus wieder Linie nach Plan gefahren.
    Wie verhält es sich mit der Fahrt über die Autobahn.
    Vielen Dank im voraus

  20. sylti231

    Ich finde, es ist Wahnsinn, wenn Linienbusse, ohne Sicherheitsgurte oder sogar mit besetzten Stehplätzen 50km/ oder -außerorts- noch schneller fahren. Auch ein Bus kann mal gegen einen Baum fahren oder einen Mähdrescher etc.
    Mir fallen die Linienbusse total negativ auf, wenn sie mit über 60 (bis 75) km/h -ohne Sitzgurte- die Landstraßen befahren!

    • Heino

      Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben. Linienbusse sind das sicherste Verkehrsmittel. Die größte Gefahr geht vom Pkw-Verkehr aus, wenn man sich die Fakten ansieht.

  21. Dass eine Anschnallpflicht besteht, wen eine Ausrüstungspflicht bereits existiert, macht nur Sinn. Ich schnalle mich allgemein sehr gerne in Bussen an, ohne dass ich darauf hingewiesen werden muss. Das sah damals zur Schulzeit etwas anders aus.

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