Für Sicherheit zuständig: Der Busfahrer
Wer darf mit dem Bus Personen befördern? Welche Voraussetzungen muss ein Busfahrer erfüllen? Welche Gesetze sind einzuhalten?
Spezieller Busführerschein
Ein Busfahrer braucht den Führerschein der Klasse D, um einen großen Bus zu fahren; vorzugsweise mit dem Zusatz DE, d. h. mit Anhänger.
Seit dem 10.09.2008 müssen alle Omnibusfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. Diese erwirbt man durch:
- eine erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bei der IHK (für die Prüfung ist der Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben, der Besitz eines Omnibusführerscheines ist jedoch zur Zulassung zur Prüfung erforderlich)
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK ist ebenfalls vorgeschrieben. Hier ist aber die Teilnahme am Unterricht verpflichtend.
Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre.
Der Führerschein geht in die Verlängerung…
Bevor die fünf Jahre abgelaufen sind, heißt es rechtzeitig die Fahrerlaubnis zu verlängern. Vor dem 45. Lebensjahr reichen ein (haus-)ärztliches und ein augenärztliches Zeugnis. Bei Verlängerung nach dem 45. Geburtstag ist zusätzlich das Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich. Wie so eine Untersuchung abläuft, erfahren Sie hier.
Weiterbildungen
Seit September 2008 gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Diese trifft alle gewerblichen Fahrer bei Fahrzeugen ab 3,5t. Innerhalb von fünf Jahren müssen 35 Stunden (5 mal 7 Stunden) absolviert werden.
Die fünf Bus-Module sind:
– Eco-Training
– Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
– Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
– Markt und Image
– Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Was in den einzelnen Modulen genau unterrichtet wird, erkläre ich in einer eigenen Serie.
Für LKW-Fahrer gibt es auf den Güterverkehr zugeschnittene Module.
Lenk- und Ruhezeiten
Dieses Thema ist sehr komplex und ich gebe hier nur einen groben Überblick.
Die maximale Lenkzeit eines Busfahrers beträgt täglich 9 Stunden (pro Woche 56 Stunden, Doppelwoche 90 Stunden). Zwei mal wöchentlich darf die Lenkzeit auch 10 Stunden betragen. Der Dispositionszeitraum liegt bei 13 Stunden. Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Bei weiten Strecken ist ein zweiter Busfahrer einzusetzen. Der Dispositionszeitraum erhöht sich auf 21 Stunden.
Sorgfaltspflichten nach BOKraft
Die BOKraft ist eine Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz. Busfahrer haben eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Fahrgästen und sollen sich rücksichtsvoll und besonnen verhalten. Im Linienverkehr ist die nächste Haltestelle rechtzeitig anzukündigen und die Fahrgäste müssen darauf hingewiesen werden, wenn Sicherheitsgurte anzulegen sind.
Busfahrern ist untersagt:
– während des Dienstes Alkohol zu trinken oder beeinträchtigende Mittel zu nehmen
– beim Busfahren Fernsehrundfunkempfänger zu benutzen
– während der Beförderung von Fahrgästen Rundfunkgeräte oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen, außer zu betrieblichen oder Verkehrsfunk-Hinweisen
– sich beim Lenken des Fahrzeugs zu unterhalten
Busfahrer dürfen keine Fahrten ausführen, wenn sie durch eine Krankheit beeinträchtigt sind. Sie sollen zudem Vorschriften und Fahrpläne im Linienverkehr mitführen und bei Bedarf den Fahrgästen aushändigen. Fundsachen im Bus werden in unserem „Fundregal“ abgelegt.
Digitale Fahrerkarte
Alle neu zugelassenen Kraftomnibusse (und Fahrzeuge für den Güterverkehr) müssen seit 01.05.2006 mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet sein. Jeder Fahrer braucht dazu eine Fahrerkarte, die die analogen Tachoscheiben ersetzt.
Der digitale Tacho wurde wegen dem einfacheren Umgang und der effektiveren Kontrolle eingeführt. Außerdem waren analoge Kontrollsysteme einfacher zu umgehen und leichter zu manipulieren.
Bei Überschreitungen der Lenk- und Ruhezeiten werden Busfahrer durch Signale zeitgerecht vorgewarnt.
Fazit
Nicht zu Unrecht haben es Busfahrer Ende Februar 2014 unter die TOP 10 der Berufsgruppen mit dem höchsten Ansehen geschafft. Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.
Im 3. Teil der Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit“ erfahren Sie mehr über die Technik und die Sicherheitseinrichtungen in Omnibussen.
Super, das es die Busfahren unter die Top 10 geschafft haben! Respekt, toller Bericht übrigens!
Danke, freut mich.
Tolle ausführliche Berichte! Bei „Der Busfahrer“ hast du „die Busfahrerin“ weggelassen. Ich fände es eh gut, wenn die Teilüberschriften ganz identisch wären mit den Überschriften in der Serienankündigung.
Danke für den Tipp, da hast du Recht. Ich habe nur immer von “ Busfahrern“ gesprochen. Natürlich meine ich auch alle Busfahrerinnen! Respekt von mir hier an alle Frauen, die so große Busse fahren.
Ich finde es auch sehr Gut das die Busfahrer unter den Top 10 sind. Busfahrer haben auch eine große Verantwortung im Straßenverkehr und fahren uns immer sicher an unser Ziel. Wenn man morgens in den Bus steigt und einen netten Busfahrer hat, ist der Tag schon gerettet. Vielen Dank an all die Busfahrer!
Danke, ich gebe den Dank auch an unsere Busfahrer weiter.
Die Regulierungen und Vorschriften für Busfahrer sind beeindruckend und zeigen, wie ernst die Sicherheit und das Wohlbefinden der Fahrgäste genommen werden. Die strikten Lenkzeiten und Pausenregelungen sorgen dafür, dass die Fahrer immer in bester Verfassung sind. Es ist auch bemerkenswert, wie die Sorgfaltspflichten nach BOKraft das rücksichtsvolle und besonnene Verhalten der Fahrer betonen und so zu einer angenehmen Fahrt für alle beitragen.