Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 3 – Der Omnibus

Anzeige der Bremskräfte links und rechts bei der HU bzw. SP
Anzeige der Bremskräfte links und rechts bei der HU bzw. SP

Welche Anforderungen gibt es an die Bussicherheit und mit welchen Sicherheitseinrichtungen ist der Omnibus ausgestattet?

Die Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge sind vor allem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auch die BOKraft gibt einige Richtlinien vor.

Die Anforderungen der StVZO an den Omnibus

– Die Busabmessungen schreiben die Breite, Höhe, Länge eines Fahrzeuges vor. Alle Omnibusse dürfen max. 2,55m breit und max. 4,00m hoch sein. Ein zweiachsiger Bus z. B. darf max. 13,50m lang sein. Nur zur Gepäckbeförderung sind Anhänger erlaubt.
– Das zulässige Höchstgewicht bei einem Omnibus mit zwei Achsen ist max. 18t, bei drei Achsen max. 24t.
– Im Bus dürfen nicht mehr Fahrgästen befördert werden, als Sitz- und Stehplätze zugelassen sind.
– Die Reifen müssen eine Profiltiefe in ihren „Hauptrillen“ von mind. 1,6mm haben; nachgeschnittene Reifen sind nur an Achsen mit Zwillingsbereifung oder an Vorlauf- oder Nachlaufachsen zulässig.
– Die Motorleistung muss zum zulässigen Gesamtgewicht passen.
– Bei bis zu 26 Fahrgastplätzen ist eine Tür nötig, bei mehr als 26 Fahrgastplätzen müssen zwei Türen vorhanden sein. Türen sollen so beschaffen sein, dass sie keine störenden Geräusche machen und sich unbeabsichtigt nicht selbständig öffnen.
Notausstiege sind an jeder Längsseite zu versehen und jeweils innen und außen am Fahrzeug gekennzeichnet. Die Einrichtungen zum Öffnen der Notausstiege (dazu gehören auch Dachluken) und der Betriebstüren müssen gekennzeichnet und ständig betriebsbereit sein; Betriebsanweisungen sind dort bzw. in der Nähe unterzubringen.
Notfallausrüstung: Mindestens ein Feuerlöscher ist in den Bussen vorgeschrieben, in Doppeldeckern sogar zwei Stück. Die Feuerlöscher werden einmal im Jahr auf Gebrauchsfähigkeit geprüft. Zur weiteren Notfallausrüstung gehören zwei Verbandskästen, ein Warndreieck, eine Warnleuchte, eine windsichere Handlampe, ein Unterlegkeil sowie eine Warnweste für jeden Busfahrer. Im Ausland gelten oft andere Bestimmungen.
Blinkleuchten: Zwei zusätzliche Blinkleuchten an den Fahrzeuglängsseiten im vorderen Drittel. Bei Bussen für die Schülerbeförderung zusätzlich zwei Blinkleuchten an der Rückseite so weit oben und so weit außen wie möglich.
– Omnibusse müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein und somit kann der Bus nur max. 100 km/h fahren
Ausstattung allgemein
Sicherer Halt auf den Sitzen, das Fahrzeug muss leicht und sicher zu bedienen sein, für den Busfahrer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein, elektrische Innenbeleuchtung, Trittstufen nicht höher als 40 cm und rutschfester Boden.
Sicherheitsgurte
Die Ausrüstungspflicht gilt für alle Reisebusse ab Erstzulassung 01.10.1999. Für weitere Informationen lesen Sie meinen ausführlichen Blogbeitrag.

Regelmäßige Untersuchungen beim Omnibus

Die Hauptuntersuchung (HU) wird beim Bus jährlich vorgenommen. Diese geben wir beim KÜS in Auftrag. Video…

Daneben müssen Omnibusse zu einer Sicherheitsprüfung (SP). Dabei werden überprüft:
• Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
• Lenkung
• Reifen, Räder
• Bremsanlage
• Schließkräfte an fremdkraftbetätigten Türen

Die SP entfällt im ersten Jahr bei neuen Kraftomnibussen. Im zweiten und dritten Jahr wird alle Jahre einmal (jeweils 6 Monate nach der HU) die SP durchgeführt. Vier Jahre nach der Erstzulassung wird drei Mal jährlich geprüft, und zwar 3, 6 und 9 Monate nach der HU.

Wir sind eine von der Kfz-Innung anerkannte SP-Werkstatt und Richard Petz jun. führt alle SP an unseren eigenen Bussen selbst durch.

Drei unabhängig voneinander wirkende Bremssysteme

Das Antiblockiersystem (ABS) verhindert beim Bremsen das Blockieren der Räder. Der Bus (genauso wie beim Auto) bleibt besser in der Spur und lässt sich noch lenken. Diese Ausrüstung ist seit 01.01.1992 Pflicht. Die Antriebsschlupfregelung (ASR) verhindert das Durchdrehen der Räder bei z. B. Glätte. Der Retarder ist eine Dauerbremse, die als Zusatzbremse zur Fußbremse (wirkt auf die Räder) auf das Getriebe wirkt.

Digitales Kontrollgerät

Seit dem 01.05.2006 müssen Busse mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet sein. Dazu braucht das Unternehmen eine Unternehmerkarte. Jeder Fahrer darf nur eine Fahrerkarte haben. Die analogen Fahrtenschreiber mit der Tachoscheibe waren leichter zu manipulieren. Durch die digitalen Kontrollgeräte ist eine effektivere Kontrolle möglich und der Umgang für Fahrer und Unternehmen einfacher.

Fazit

Eine gewisse Busausstattung bzw. -ausrüstung ist mittlerweile Pflicht und gar nicht mehr wegzudenken. Dennoch lassen sich die Hersteller und Gesetzgeber immer neue Techniken einfallen, damit das Busfahren immer noch angenehmer und sicherer wird.

Dies ist der dritte Teil meiner Serie „Die vier Säulen der Bussicherheit„.

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