Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 1 – Das Busunternehmen

Lohn- und ManteltarifvertragWelche Grundvoraussetzungen braucht ein Busunternehmen?

Wer Busunternehmer werden will, muss bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Außerdem ist eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Pflicht (bei uns ist das die Regierung von Niederbayern).

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

Die Genehmigungsbehörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. der Geschäftsführer.
Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit sind:
1) Verurteilungen wegen Straftaten
2) schwere Verstöße gegen
– Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes
– arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, z. B. Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer
– Vorschriften für die Verkehrs- und Betriebssicherheit
– Vorschriften des Umweltschutzes, z. B. Immissionsschutz
– die abgabenrechtlichen Pflichten

Außerdem wird die finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft. Die finanziellen Mittel zum ordnungsgemäßen Führen eines Betriebes müssen gewährleistet sein.
Dies wird nachgewiesen durch:
– Bescheinigung des Finanzamtes
– Unbedenklichkeitsbescheinigungen
– der Gemeinde
– des Sozialversicherungsträgers
– der Berufsgenossenschaft
– Eigenkapitalbescheinigung, z. B. des Steuerberaters

Zur Prüfung kann die Genehmigungsbehörde Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Auszüge von Registern vom Antragsteller verlangen.

Die fachliche Eignung zum Führen eines Omnibusbetriebes wird durch die sogenannte Fachkundeprüfung nachgewiesen. Diese setzt sich aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Die fachliche Eignung wird auch anerkannt, wer mindestens fünf Jahre in leitender Position in einem inländischen Omnibusunternehmen tätig war.

Richard Petz jun. hat die Fachkundeprüfung 2013 bei der Industrie- und Handelskammer Niederbayern in Passau abgelegt.

Doch die Genehmigung hält nicht ein (Unternehmens-)Leben lang. Alle fünf Jahre müssen die gerade beschriebenen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet den Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) zu bestellen. Die zwei grundlegenden Aufgabenkomplexe für SiFa umfassen:
– Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit (Arbeitssysteme) und
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement

Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist Richard Petz jun.

Unfallverhütungsvorschriften sind von der Berufsgenossenschaft erlassene Vorschriften, die insbesondere Anforderungen an die Arbeitsumgebung, an Arbeitsverfahren und an Arbeitsmittel sowie an Verhaltensweisen der Versicherten und an die Arbeitsschutzorganisation enthalten. Für uns ist die BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft) zuständig.

Tarifverträge

Durch unsere Mitgliedschaft im Landesverband bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) halten wir uns an den Lohn- und Manteltarifvertrag. Diese wurden zwischen dem LBO und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vereinbart.

Kontrollen

Das Gewerbeaufsichtsamt führt Straßenkontrollen zu beliebigen Zeitpunkten an verschiedenen Orten durch. Geprüft werden:
• tägliche und wöchentliche Lenkzeiten
• Fahrtunterbrechungen
• Ruhepausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
• Schaublätter
• Fahrerkarte
• Ausdrucke
• Gegebenenfalls die erreichten Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden
• Das einwandfreie Funktionieren des Kontrollgerätes (analoger oder digitaler Fahrtenschreiber)

Betriebskontrollen bei Unternehmen werden veranlasst, wenn bei Straßenkontrollen schwere Verstöße festgestellt wurden.

Kraftomnibusse können ebenso vom BAG (Bundesamt für Güterverkehr) kontrolliert werden. Die Überprüfungen erfolgen auch oft in Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll oder Gewerbeaufsicht.

Mehr über die zweite Säule der Bussicherheit, den Busfahrer, erfahren Sie in Teil 2 unserer Serie.

8 thoughts on “Die vier Säulen der Bussicherheit – Teil 1 – Das Busunternehmen

  1. Das ist ein super Thema – könnte ich mir auch vorstellen über unser Unternehmen zu schreiben. Da gibt es ja auch einige Hürden zur Gründung einer GmbH! Vielen Dank für deine Idee.

    • sabinepetz

      Danke. Und es ist auch gut, dass es einige Hürden für (Bus)unternehmen gibt.

  2. Claudia Nowack

    Die Auflagen und Vorschriften, die ein Unternehmen erfüllen muss, werden immer mehr. Die Kontrollen vom Gewerbeaufsichtsamt und BAG werden in eurem Unternehmen bestimmt auch immer strenger.

    • sabinepetz

      Das BAG ist weniger für uns zuständig. Ab und zu führen Radiosender oder ADAC Schulbuskontrollen durch. Die Ergebnisse werden leider nicht immer objektiv dargestellt und über die Medien aufgebauscht.

      • Das kann ich mir gut vorstellen. Man hört ja immer wieder im Radio Berichte über Schulbusse die überfüllt sind usw. Aber dass dafür nicht das Busunternehmen verantwortlich ist, darauf wird nicht hingewiesen.

  3. Das war mir nicht bewust, welch ein Behördenmaraton ein Busunternehmen durchlaufen muss. Danke für den Einblick. Echt super!

    • sabinepetz

      Danke, und das alle fünf Jahre!

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